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Diabetologische Schwerpunktpraxis
und Praxis für Ernährungsmedizin
Langenfeld (Rheinland)

Ernährungsberatung

In der individuellen Ernährungsberatung können Sie sich beraten lassen, wenn Sie beispielsweise an folgenden ernährungsbedingten Krankheiten leiden:

Die Finanzierung erfolgt teilweise durch die Kassen im Rahmen des Präventionsgesetzes (§§ 20 und 43 SGB V). Die Patienten entrichten die volle Beratungsgebühr in der Praxis. Nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung bei der Krankenkasse kann der entsprechende Anteil durch die Kasse erstattet werden.

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Letzte Aktualisierung am 27.11.2008